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Feuerwerk bei Privat nicht immer gern gesehen

 

Oder - wenn dem ehrlichen Bürger durch ignorantes Verhalten der Anderen der Spass verwehrt wird.

Vielleicht kennen Sie das Problem auch schon: Sie möchten ordnungsgemäß ein Feuerwerk bei Ihrere Gemeinde oder Stadt beantragen und diese sagt dann - NEIN! Dazu hat die Ordnungsbehörde leider das Recht, denn ein direktes Anrecht auf das private Abbrennen von Feuerwerken der Kategorie 2 unter dem Jahr gibt es nicht. Im Bundesland Thüringen gibt es bereits gar keine Ausnahmegenehmigungen für den Bürger mehr.

Auch in anderen Bundesländern wollen immer mehr Gemeinden und Städte Feuerwerke einschränken oder verbieten. Dies liegt zum Einem in manchen Regionen an der Menge der Feuerwerke, zum Anderen am häufigen illigalen Abbrennen. Diese Probleme treffen auch unsere Region. Gibt die eigene Ordnungsbehörde keine Ausnahmegenehmigungen mehr aus, bleibt nur noch der Weg über den Pyrotechniker des Vertrauens.

 

Am 26.09.2014 wurde der folgende Artikel in der Sächsischen Zeitung abgedruck:

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